Unfallschaden-Gutachten

Ein Unfallschaden ist immer ein Ärgernis, denn oft sieht man auf den ersten Blick nicht, welche Schäden eine Kollision verursacht hat. Mit Glück sind sie nur oberflächlich und lassen sich durch geschicktes Ausbeulen beim Profi und/oder einer partiellen Neulackierung beseitigen. Bei solchen Bagatellschäden (auch Blechschaden genannt) ist keine Aufnahme durch die Polizei notwendig beziehungsweise sie ist nicht verpflichtet zu erscheinen, um den Schaden am Unfallort aufzunehmen. Der Schadenswert liegt unter 700 Euro (alles über 750 Euro liegt im Bereich des Unfallschadens). Soll trotzdem die Polizei hinzugezogen werden, kann es sein, dass dieser Einsatz kostenpflichtig ist.

Oft jedoch geht der Unfallschaden tiefer. Dies muss nicht immer auf den ersten Blick sichtbar sein. Auch hat das Fahrzeug für viele Halter auch einen emotionalen Wert, sodass er einen Schaden nicht objektiv beurteilen kann. Um auszuschließen, dass sich ein angeblicher, leichter Bagatellschaden später als kostenintensiver Unfallschaden entpuppt, sollte man nach einem Unfall den Rat eines Gutachters hinzuziehen. Denn nur mit einem professionellen Gutachten hat man den notwendigen Nachweis zur Hand den man benötigt, um die Reparaturkosten eines Unfallschadens bei der Versicherung geltend zu machen.

Sie haben den Verdacht, dass Ihr Fahrzeug bei einer Kollision mehr als nur einen kleinen Blechschaden davongetragen hat? Dann kontaktieren Sie uns. Gerne erstellen wir Ihnen ein objektives Gutschachten Ihres Unfallschadens.