Schadengutachten

Ein Schadengutachten kann in verschiedenen Fällen notwendig sein. Zum Beispiel dann, wenn ein Haftpflichtschaden geltend gemacht werden soll. Also ein Schaden, der der nicht vom Halter des beschädigten Fahrzeugs, sondern vom Inhaber der Haftpflichtversicherung verursacht wurde. Dies kann im Rahmen eines Unfalls geschehen oder auch durch Unachtsamkeit, zum Beispiel durch Auffahren oder leichtes Touchieren während des Ausparkens. In solchen Fällen fordert die regulierende Versicherung häufig ein Schadengutachten, das den genauen Schadenswert beziffert.

Inhaber einer Kfz-Kaskoversicherung müssen ebenfalls ein Schadengutachten vorlegen. Ein solcher Kasko-Schaden liegt vor, wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers durch eigenes Verschulden (z. B. Unfall) oder durch andere äußere Umstände, die nicht beeinflusst werden können (Unwetter, Brand, Vandalismus, etc.) beschädigt wird. In welchem Umfang die Versicherung die Kosten für die Beschädigungen trägt, ob eine Selbstbeteiligung fällig wird, etc. kann nicht pauschal beantwortet werden und ist sehr individuell.

Bei einem Verkehrsunfall ist es generell üblich ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Dieses bewertet sowohl die Beschädigungen die durch eigenes, wie auch durch Fremdverschulden zustande gekommen sind. Bei der Sichtung des Fahrzeugs bewertet der Gutachter die Schäden und setzt daraufhin die voraussichtlichen Reparaturkosten, den Schadens- sowie den Restwert fest. In diesem sowie in allen anderen Fällen gilt das Schadengutachten der Versicherung als Richtwert für die Regulation der Defekte am Kfz.