Feststellung von Haftpflichtschäden

Haftpflichtschaden lautet die Bezeichnung für Schäden am Kfz, für die man nicht selbst verantwortlich ist. Ein solcher kann beispielsweise im Rahmen eines Unfalls entstehen oder auch durch unaufmerksames, ungeschicktes oder willentliches zerstörerisches Verhalten. Ein Klassiker im Bereich Haftpflichtschaden ist der „Rempler“ auf dem Parkplatz beim Ausparken. Aber auch das Auffahren auf ein abbremsendes Auto oder Beulen und Kratzer am Wagen, die durch eine dagegen geschlagene Fahrzeugtür verursacht wurden, zählen dazu.

Während kleinere Kratzer und Beulen zumeist als Bagatellschaden verbucht werden, die häufig keine gesonderte Prüfung benötigen, wird von der regulierenden Versicherung bei einem Unfallschaden oft ein Gutachten gefordert. Viele Versicherer sind erst nach einer solchen unabhängigen Prüfung bereit die festgestellte Höhe des Haftpflichtschadens zu begleichen.

Bei einem solchen Gutachten werden die Reparaturkosten ermittelt, um das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Außerdem wird die Nutzungsausfallentschädigung ermittelt. Diese umfasst die Zeit, die das Fahrzeug voraussichtlich in der Werkstatt stehen wird und deshalb vom Halter nicht genutzt werden kann. Auch eine etwaige Wertminderung kann bei der Begutachtung festgestellt werden. Alles zusammen – Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Wertminderung – kann bei der gegnerischen Versicherung als Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Gutachten, damit Sie Ihren Haftpflichtschaden fachgerecht beurteilen und einfordern können.