FAQ

Wertminderung

Was genau bedeutet die Wertminderung meines Autos?

Ein Fahrzeug, das in einen Unfall verwickelt war und wieder instand gesetzt wurde, verliert an Wert, ganz gleich, wie gut die Reparatur ausgeführt wurde. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass bei einem Verkauf alle Unfälle und Schäden wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Auch wenn sie das Fahrzeug nicht beeinträchtigen und nicht mehr sichtbar sind, sind sie für Kaufinteressenten ein Argument, den Preis neu zu verhandeln. Nur selten ist jemand bereit, dasselbe für ein Kfz zu zahlen, was er für ein unfallfreies Modell ausgeben würde. Versicherungen erkennen diese Wertminderung deshalb als zu regulierenden Schaden an.

Zu unterscheiden ist zwischen einer merkantilen und einer technischen Wertminderung. Erstere beschreibt den geringeren Kaufpreis, den ein Unfallfahrzeug gegenüber einem unfallfreien erzielt. Eine technische Wertminderung entsteht, wenn ein Fahrzeug fachmännisch instandgesetzt wurde, dabei aber wahrnehmbare Mängel zurückgeblieben sind. Dazu gehören zum Beispiel Farbunterschiede im Lack oder die Verringerung der Nutzlast eines Lkw, weil die Reparatur zu einer Erhöhung des Leergewichts führt.

Aber Achtung!
Bei einigen Fahrzeugen kann der Wertverlust durch den Einbau von Ersatzteilen oder eine neue Lackierung ausgeglichen werden. Dies betrifft Modelle, die älter als fünf Jahre sind und mehr als 100.000 km gefahren wurden. Auch Kfz die bereits in einen Unfall verwickelt waren erfahren keine weitere Wertminderung.

Wiederbeschaffungswert

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Soll ein Schaden von der Versicherung reguliert werden, beurteilt ein Gutachter vor Instandsetzung des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert. Dabei überprüft er, was das gleiche Fahrzeug im unfallfreien Zustand kosten würde. Relevant sind dabei unter anderem das Datum der Erstzulassung, die Ausstattung, der Pflegezustand und die Laufleistung des Kfz vor dem Unfall. Der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug wird dem für eine Reparatur gegenübergestellt.

In den Wiederbeschaffungswert fließen auch Belastungen wie die Kosten für Untersuchungen, der Gewinn des Zwischenhändlers, Garantien etc. mit ein. Auch eine nur geringe Verfügbarkeit bestimmter Modellarten steigert den Wiederbeschaffungswert.

Die Reparaturkosten dürfen bis zu 30 Prozent höher sein als der Wiederbeschaffungswert. Liegen sie jedoch darüber, lohnt sich eine Instandsetzung in den meisten Fällen finanziell nicht mehr. Dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Restwert

Was versteht man unter dem Restwert eines Kfz?

Ist ihr Auto verunfallt und hat dabei Schäden davon getragen, besitzt es nur noch den Bruchteil seines ursprünglichen Wertes. Die Summe, die beim Verkauf des Fahrzeugs im unreparierten Zustand erzielt werden kann, bezeichnet man als Restwert. Zieht man diesen vom Wiederbeschaffungswert ab, lässt sich anhand der Differenz ermitteln, ob eine Reparatur noch sinnvoll ist. Wenn nicht, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. In solch einem Fall reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden, indem sie die Differenz auszahlt.

Bei der Ermittlung des Restwertes werden nicht nur die durch den Unfall entstandenen Schäden betrachtet, sondern auch der Gesamtzustand des Fahrzeugs vor dem Ereignis miteinbezogen. Das Alter des Kfz fließt ebenso in die Berechnung ein wie die gefahrenen Kilometer und Vorschäden.

Totalschaden

Wann spricht man von einem Totalschaden?

Bei einem Totalschaden ist das Kfz so stark beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist oder sich nicht lohnt. In solchen Fällen zahlt die Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert aus. Vorausgesetzt das Urteil „Totalschaden“ wurde von einem Gutachter bestätigt.

Zu unterscheiden ist zwischen zwei Formen des Totalschadens: dem technischen und wirtschaftlichen. Bei Ersterem ist eine Reparatur nicht mehr möglich. Ein solches Fahrzeug ist nur noch für den Schrotthändler interessant. Ein wirtschaftlicher Totalschaden dagegen wird dann bescheinigt, wenn eine Instandsetzung zwar möglich ist, sich aber nicht lohnt, da der Wiederbeschaffungswert deutlich unter den Reparaturkosten liegt. Wer an seinem Fahrzeug hängt und keine Auszahlung möchte, kann in so einem Fall trotzdem von der Versicherung fordern, dass die Reparatur bezahlt wird.